Automatik-Regelung

Die Automatik-Regelung seit 1.4.2021


In Abstimmung mit der EU gibt es seit dem1.4.21 eine neue Automatikregelung:



Was bedeutet das?       


Es gibt nun drei Varianten in der PKW-Ausbildung und bei der Prüfung:


Wird die Prüfung der Klasse B auf einem Schaltwagen gefahren, dürfen im In- und Ausland Schaltwagen und Automatik der Klasse B gefahren werden. Im Führerschein wird dann die Klasse B ohne Schlüsselzahl eingetragen.


Wird die Prüfung auf einem Automatik ohne Nachweis von Schaltstunden und Test gefahren, dürfen im In- und Ausland nur Automatikfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Im Führerschein steht dann die Klasse B mit Schlüsselzahl 78.           

Wird die Prüfung der Klasse B auf einem Automatik ablegt, dürfen im In- und Ausland Automatik UND Schaltwagen der Klasse B gefahren werden WENN im Rahmen der Ausbildung in der Fahrschule mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagen gefahren wurde UND innerhalb der Fahrschule ein mindestens 15- minütiger Test zum Nachweis der Schaltfähigkeit bestanden wurde. Die Fahrschule stellt dann eine Bescheinigung aus, die dem TÜV vorgelegt wird. In Führerschein wird die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 eingetragen. Diese Bescheinigung ist ein Jahr gültig. Wird die Prüfung der Klasse B oder B197 in dieser Zeit nicht bestanden, muß der Schalt-Kompetenznachweis neu erbracht werden.


Klasse B78 und B197: Wenn diese Fahrlerlaubnis später auf BE, C oder D erweitert wird und die Fahrprüfung für die Erweiterung nicht auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wird, dürfen die Klassen BE, C oder D nur mit Automatik-fahrzeugen gefahren werden, die Klasse B197 weiterhin mit beiden Getriebearten. Alternativ kann eine Erweiterungsprüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden, dann darf auch die neue Klasse mit Schaltwagen und Automatikfahrzeugen gefahren werden.

Damit es bei Prüfung und  Führerscheinausstellung keine (eventuell kostenpflichtigen) Verzögerungen gibt, muss im Antrag bei der Führerscheinstelle gleich angegeben werden wenn die Prüfung nicht auf einem Schaltwagen erfolgen soll. (Schlüsselzahl 78 oder 197).

Der Antrag kann auch noch nachträglich geändert werden, wenn sich im Laufe der Ausbildung die Einstellung ändert. Dies muss aber vor Planung der praktsichen Prüfung bei der Führerscheinstelle angezeigt werden.

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