Der Deutsche Bundestag hat einen Grenzwert für Cannabis im Verkehr beschlossen.
- Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut des berauschenden Wirkstoffs THC. Wer mit höheren Werten erwischt wird, muss in der Regel 500 Euro Bußgeld zahlen und einen Monat den Führerschein abgeben (Fahrverbot). Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
- Außerdem ist für Fahranfänger in der Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs Cannabis am Lenkrad vollständig tabu. Verstöße sollen mit mindestens 1.000 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot geahndet werden.