Weitere Infos zu den Fahrerlaubnisklassen, zu Seminaren und Schulungen:

Nachstehend finden Sie Informationen zu den Klassen 

B, B78, B197, B96, BE, Mofa, AM, A1, B196, A2, A80 und A.

 Zu Aufbauseminaren ASF und Punkteabbau FES.

Zu Auffrischung, Fahrangst, Handicapausbildung

und zu speziellen Angeboten für Senioren.

 

Solo-PKW, Kl. B, B78, B197 auch ab 17 Jahren

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. 

 

 

Mitführen von Anhängern: Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

 

NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge. 

 

Mindestalter: 18 Jahre, beim begleiteten Fahren 17 Jahre

 

 

Infos zur "Automatik-Regel": Hier klicken

Klasse B: 

Wird die Prüfung der Klasse B auf einem Schaltwagen gefahren, dürfen im In- und Ausland Schaltwagen und Automatik der Klasse B gefahren werden. 


Klasse B78: 

Wird die Prüfung auf einem Automatik ohne Nachweis von Schaltstunden und Test gefahren, dürfen im In- und Ausland nur Automatikfahrzeuge der Klasse B gefahren werden.  

Klasse B197: 

Wird die Prüfung der Klasse B auf einem Automatik ablegt, dürfen im In- und Ausland Automatik UND Schaltwagen der Klasse B gefahren werden, WENN im Rahmen der Ausbildung in der Fahrschule mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagen gefahren wurde UND innerhalb der Fahrschule ein mindestens 15- minütiger Test zum Nachweis der Schaltfähigkeit bestanden wurde. 

B96: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

 

BE: Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Die Anhängerklassen B96 und BE

 

 

Mofa: maximal 25 km/h; auch zweisitzig. 

Ab 15 Jahren

 

AM: max. 45 km/h, max. 50 cm³ 
Sitzplätze max. 2. Ab 15 Jahren

 

B196:  Leichtkrafträder der Klasse A1.
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung absolviert haben. Gilt nicht im Ausland.

 

A1: Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; 

Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Motorradklassen

 

 

A2: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

A: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Seminare

  • Aufbauseminar (ASF): 
  • Bei Delikten in der Probezeit wird ein Aufbauseminar angeordnet. Es besteht aus 4 Sitzungen a 135 Minuten und einer 30-minütigen Fahrprobe.
  • Fahreignungsseminar (FES):
  •  Bis max. 5 Punkten kann ein FES absolviert werden. Es besteht aus 2x90 Minuten in einer Fahrschule und 2 x 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen. Dann wird 1 Punkt erlassen.
  • Auffrischungsstunden: 
  • Wiedereinstieg nach länger Fahrpause oder Fahrängsten. 
  • Seniorenberatung: 
  • Wir fahren mit Ihnen und besprechen dann den Fahrtverlauf. Geben Tipps um Ihre Fahrfähigkeit möglichst lange zu erhalten.

 

Programm "Fit im Alter" (im Auto):

Ein Programm der Landesverkehrswachten speziell für Fahrerinnen und Fahrer über 65 Jahren.

 

Termine und Infos: Hier klicken

 

Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V. ist 1950 von der Landesregierung mit dem Auftrag, Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrsunfällen zu entwickeln und durchzuführen, gegründet worden.

Landesweit gibt es etwa 100 Orts- und Kreisverkehrswachten sowie eine eigenständige Jugendorganisation (einen Jugendverband gibt es z. Zt. nicht in jedem Landesverband). Jede Verkehrswacht ist ein eingetragener Verein.

 

Jede dieser Verkehrswachten hat eigene Angebote, hier lohnt es sich, die Programme der verschiedenen

Verkehrswachten anzuschauen.

 

Neu ist die App der Verkehrswacht Niedersachsen samt Gewinnspiel. Für mehr Infos hier klicken.

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Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um mehr über unsere Fahrschule zu erfahren. 

Unser Fachwissen und unsere Erfahrung garantieren Ihnen eine fundierte Ausbildung, 

die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

 Wir beantworten gerne Ihre Fragen und informieren Sie über unsere Dienstleistungen, 

damit Sie bestens vorbereitet in Ihre Fahrprüfung starten können.

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