Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Dazu reicht es schon, wenn der Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.
Zusätzlich dazu wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.
Das Aufbauseminar wird in Gruppen mit sechs bis zwölf Teilnehern durchgeführt und besteht aus 4 Sitzungen a 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt. Durchfallen kann man bei dem Seminar nicht, sofern man sich an den Gesprächen beteiligt und alle Sitzungen fristgerecht absolviert.
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