Die Prüfungen

Die Prüfungen


Ohne Führerscheinantrag keine Prüfung!


Damit der TÜV die Prüfungen abnehmen darf, braucht es die Erlaubnis der Führerscheinstelle. Um dieses Verfahren in Gang zu setzen, wird der Führerscheinantrag gestellt, und zwar möglichst umgehend nach Anmeldung in der Fahrschule.


Wenn alles in Ordnung ist, erteilt die Führerscheinstelle den Prüfauftrag. Dieser wird an den TÜV übermittelt und  ist ein Jahr lang gültig, in dieser Zeit muß die Theorieprüfung bestanden werden.


Die theoretische Prüfung kann abgelegt werden, wenn alle Pflichtunterrichte absolviert wurden und wir als Fahrschule uns in einer Vorprüfung (Vortest, der in der Fahrschule abgelegt wird) vom Lernstand überzeugt haben. Dann buchen wir zusammen mit dem Bewerber einen Termin beim TÜV. Die Prüfung  selber findet dann beim TÜV statt, und zwar normalerweise in der Zentrale, AM TÜV 1, 30519 Hannover. Auf Wunsch kann die Prüfung auch an einem der anderen Prüforte abgelegt werden, je nach Terminverfügbarkeiten beim TÜV. Die Theorieprüfung ist ein Jahr lang gültig, in dieser Zeit muß die Praxisprüfung bestanden werden.


Die praktische Prüfung kann abgelegt werden, wenn eine bestandene Theorieprüfung vorliegt und die Fahrausbildung abgeschlossen ist.


Nachstehende Fahrschülerapp vom TÜV erklärt genau den Ablauf der Prüfungen, zeigt Eure Prüftermine, Rechnungen, Zahlungen und Prüfprotokolle.


https://www.youtube.com/watch?v=VNlyz3xHgVA

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fahrschueler-app/


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