PKW


Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge. Mitführen von Anhängern: Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Anhänger
B96: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

BE: Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Klasse B

Ausbildung auf Schaltwagen, Prüfung auf Schaltwagen. Es dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden.


Klasse B78

Ausbildung auf Automatik, Prüfung auf Automatik. Es dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.

Eine spätere Prüfung auf einem Schaltwagen ist möglich, um den Automatik-Eintrag zu löschen.


Klasse B197

Ausbildung auf Automatik und mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagen, mindestens 15-minütige Schaltkompetenzprüfung durch den Fahrlehrer, Prüfung auf Automatik. Es dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden. Achtung: Bei einer späteren Erweiterung auf Anhänger oder LKW/Bus darauf achten, dass diese Prüfung dann auf Schaltung absolviert wird. Sonst darf in der Erweiterungsklasse nur Automatik gefahren werden.

Mitglied im Fahrlehrerverband Niedersachsen e.V., Laatzen
Unser Partner bei der Handicapausbildung:
AfB Automobilumrüstungen Maurerstrasse 6
30916 Isernhagen/Kirchhorst

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