Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge. Mitführen von Anhängern: Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Klasse B
Ausbildung auf Schaltwagen, Prüfung auf Schaltwagen. Es dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Klasse B78
Ausbildung auf Automatik, Prüfung auf Automatik. Es dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Eine spätere Prüfung auf einem Schaltwagen ist möglich, um den Automatik-Eintrag zu löschen.
Klasse B197
Ausbildung auf Automatik und mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagen, mindestens 15-minütige Schaltkompetenzprüfung durch den Fahrlehrer, Prüfung auf Automatik. Es dürfen Schalt- und Automatikfahrzeuge gefahren werden. Achtung: Bei einer späteren Erweiterung auf Anhänger oder LKW/Bus darauf achten, dass diese Prüfung dann auf Schaltung absolviert wird. Sonst darf in der Erweiterungsklasse nur Automatik gefahren werden.