A:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1:
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motor-leistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
AM:
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
bbH 45 km/h, Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
(EU-Klasse L1e-B)8
ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder
(EU-Klasse L2e)8
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg. c) Leichte vierrädrige Leichtk-raftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)8
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.